Ausbildungsklassen

Klasse "B" - Mindestalter: 18 (BF17) Jahre

AC-Cobra

Warnung "Begleitetes Fahren mit 17" ist nur innerhalb der Bundesrepublik gültig Warnung

Kraftfahrzeuge (außer Fahrzeuge der Klassen "A1", "A2" und "A")

mit Anhänger

Eingeschlossene Klassen: "AM", "L"

Klasse "B196" - Mindestalter: 25 Jahre und 5 Jahre im Besitz der Klasse "B"

Enduro

Warnung Die Klasse "B196" ist nur innerhalb der Bundesrepublik gültig Warnung

siehe Klasse "A1"

Klasse "B96" - Mindestalter: 18 (BF17) Jahre

Anhänger B96

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse "B" mit Anhänger

Klasse "BE" - Mindestalter: 18 (BF17) Jahre

Anhänger BE

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse "B" mit Anhänger

Klasse "AM" - Mindestalter: 15 Jahre

Roller Quad

Warnung Wichtig Warnung

Jedes Bundesland darf selbst darüber entscheiden, ob es den AM-Führerschein bereits mit 15 oder wie gehabt mit 16 einführt. Somit kann die Erlaubnis, mit 15 ein Kraftfahrzeug der Klasse AM zu führen, an der Landesgrenze enden.
Wer vor Vollendung des 16. Lebensjahres außerhalb der Bundesländer (NRW, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern) ein Fahrzeug der Klasse AM führt, begeht eine Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis!!
Aktuell darf auch in unserem Nachbarbundesland Niedersachsen erst mit 16 Jahren ein Kraftfahrzeug der Klasse AM geführt werden.

Übersicht Klassse "AM"

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;

Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor); Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;

Als Kleinkrafträder gelten auch:

Klasse "A1" - Mindestalter: 16 Jahre

Enduro Übersicht " der Klassen "A1","A2" und "A"

Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 ccm, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

Eingeschlossene Klassen: "AM"

Klasse "A2" - Mindestalter: 18 Jahre

Sportbike-01 Übersicht " der Klassen "A1","A2" und "A"

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.

Eingeschlossene Klassen: "AM", "A1"

Klasse "A" - Mindestalter: 24 Jahre bzw. 20 Jahre bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2

Sportbike-02 Übersicht " der Klassen "A1","A2" und "A"

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bbH von mehr als 45 km/h.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Eingeschlossene Klassen: "AM", "A1", "A2"

"Mofa.Prüfbescheinigung" - Mindestalter: 15 Jahre

Mofa

Einspuriges, einsitziges Fahrrad mit Hilfsmotor